Das "Bananenurteil"
Entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Öksoteuern und vor allem deren (teilweiser) Erstattung ist die Klassifizierung nach dem Wirtschaftszweig (WZ 93 - Systematik). Diese Klassifizierung wird bereits seit vielen Jahren von den Landesämtern für Daten und Statistik für die Ermittlung von wirtschaftlichen Kenngrößen und zur Erstellung von Statistiken genutzt. Eine monetäre Auswirkung war damit nicht verbunden - bis, ja bis die sogenannte "Ökosteuer" eingeführt wurde und die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Gelegenheit bekommen sollten, besonders hohe Ökosteuerbelastungen zu mindern. Seit 1999 kann es damit durchaus wichtig sein, zum produzierenden Gewerbe zu gehören, um Geld zu sparen. Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Unternehmen aus dem nicht produzierenden Gewerbe eigentlich doch zum produzierenden Gewerbe gehören. Entweder hat der Unternehmer bei der ursprünglichen Klassifikation eher nachlässige Angaben gemacht oder es wurde das falsche Beurteilungskriterium für die Klassifizierung in ein nicht produzierendes Gewerbe gewählt oder es hat sich das Unternehmen in Richtung Produktion weiterentwickelt.
Im Fall des "Bananenurteils" kauft ein Unternehmen, das ursprünglich als Handelsunternehmen klassifiziert war, rohe, erntereife, aber grüne Bananen ein. Es lagert diese dann in elektrisch beheizten Hallen ein und verkauft letztendlich die gereiften, gelben Bananen. Sonst passiert mit den Bananen nichts weiter. Auch sind nur sehr wenige Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt. Der Steuerberater des Unternehmens nahm die Tätigkeiten genauer unter die Lupe und kam zum Ergebnis, dass hier eigentlich ein produzierendes Unternehmen vorliegen müsste und reichte Klage bei der zuständigen Finanzbehörde ein. Der Steuerberater bekam vor dem Finanzgericht Brandenburg Recht, das Unternehmen konnte als produzierendes Gewerbe eingestuft werden und sich so einen Großteil der bereits gezahlten Stromsteuern zurückholen. Entscheidendes Argument war, dass eine grüne Banane keiner gekauft hätte und nur gelbe Bananen verkaufbar sind. Insofern wurde eine erhebliche "Weiterverarbeitung der Bananen" vorgenommen.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass es sich für Unternehmen lohnt, die eine wie auch immer geartete Veränderung an einem Produkt vornehmen und noch nicht als produzierendes Gewerbe klassifiziert sind, ihre Klassifizierung erneut kritisch zu prüfen.